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UPDATE Besucherregelung11.11.2021

Hannah Lohmann
Referentin Unternehmenskommunikation
Telefon
+49 (2104) 773 - 4901
E-Mail
h.lohmann@evk-mettmann.de

Zutritt zum Krankenhaus haben generell Menschen, die vollständig geimpft, genesen (bis max. 6Monate nach der Corona-Infektion) oder getestet sind. Für nicht immunisierte Menschen gilt nach aktueller Corona-Schutzverordnung in NRW, dass ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines Antigen-Schnelltests vorgelegt werden muss, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Wir bitten um Berücksichtigung und danken für Ihr Verständnis!