Ulrich Mannes
Leitung TZM
- Telefon
- +49 (2104) 773 - 260
- tzm@evk-mettmann.de
Sie möchten sich zu einem unserer Kurse anmelden? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen im Überblick.
Wie melde ich mich für einen Kurs an?
Sie haben die Möglichkeit sich bequem von Zuhause aus über online über folgenden Link anzumelden.
Außerdem ist unsere Zentrale im Krankenhausfoyer rund um die Uhr besetzt und nimmt Ihre Anmeldekarte gerne entgegen. Diese finden Sie im Programmheft, das im Krankenhaus ausliegt.
Was muss ich bei einer Anmeldung berücksichtigen?
- Ihre Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich oder persönlich im Verwaltungsbüro ohne Erhebung einer Bearbeitungs-/Stornogebühr möglich. Bei einer Abmeldung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühren fällig, maximal aber 70,00 € pro Angebot. Bei Rücktritt nach Kursbeginn ist die gesamte Kursgebühr zu entrichten.
- Die Nennung einer Ersatzperson, die Ihren Platz übernimmt, ist bis einen Tag vor Kursbeginn möglich.
- Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Alle unsere Angebote lassen zur Wahrung der Qualität nur begrenzte Teilnehmerzahlen zu. Aktive Teilnehmer haben ein Vorbuchungsrecht. Wenn Sie gegenwärtig an einem unserer Kurse teilnehmen, können Sie sich bereits im laufenden Semester, jeweils 14 Tage vor Erscheinen des neuen Programmheftes für den entsprechenden Kurs anmelden.
- Die Teilnehmer werden schriftlich zum jeweiligen Kurs eingeladen. Der Einladungsversand kann bei weniger nachgefragten Angeboten recht kurzfristig telefonisch erfolgen. Es ist daher empfehlenswert mit der Anmeldung den Kursbeginn im persönlichen Kalender vorzumerken.
- Kann eine Anmeldung wegen erhöhter Nachfrage nicht berücksichtigt werden, erfolgt eine schriftliche oder telefonische Absage. Wir versuchen dann, Ihnen einen Platz in einem Parallelangebot anzubieten.
- Können einzelne Stunden wegen Krankheit oder anderer Gründe nicht wahrgenommen werden, ist eine (Gebühren-) Teilerstattung ausgeschlossen. Muss ein/e Teilnehmer/in die Kursteilnahme wegen Krankheit oder Verletzung komplett aufgeben, erstatten wir beim Ausscheiden in der ersten Kurshälfte 50% der Kursgebühr. Danach ist eine (Teil-)Erstattung ausgeschlossen. Voraussetzung für die Gebührenteilerstattung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests.
Zahlung
Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt durch Einzug von Ihrem Konto nach der ersten Kursstunde. Die Einzugsermächtigung ist auf den einmaligen Einzug begrenzt (siehe Anmeldekarte). Barzahlung, Zahlung durch Scheck oder Überweisung ist nicht möglich. Leider kommt es immer wieder zu falschen Kontenangaben auf den Anmeldekarten. Die Folgekosten der Falschangaben stellen wir dem jeweiligen Teilnehmer in Rechnung. Neben den 4,50 € Bankgebühren werden zusätzlich 3,00 € Bearbeitungsgebühr pro falschen Buchungsvorgang erhoben. Bitte ersparen Sie sich und uns diesen Ärger und kontrollieren Sie Ihre Angaben auf der Anmeldekarte. – Danke!
Kursausfall / Kursabbruch
Sollte ein Angebot durch Verschulden des Institutes für Gesundheitsförderung oder höhere Gewalt (z. B. Krankheit des Referenten/der Referentin, Raumschaden, technischer Defekt) nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt werden können, erstattet das IfG natürlich anteilig die Kursgebühren. Das IfG ist berechtigt Ersatztermine anzubieten (z. B. Verlängerung des Kurszeitraumes).