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Besuche nur mit negativem Testergebnis möglich26.11.2021

Hannah Lohmann
Referentin Unternehmenskommunikation
Telefon
+49 (2104) 773 - 4901
E-Mail
h.lohmann@evk-mettmann.de

Die neue, bundesweit gültige Infektionsschutzverordnung tritt ab sofort in Kraft. Für die Besucherinnen und Besucher des Evangelischen Krankenhauses Mettmann bedeutet dies, dass sie unabhängig vom Immunisierungsstatus ein negatives Testergebnis eines Bürgertests (Antigen-Schnelltest) in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorlegen müssen. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Kinder bis zum Schuleintritt. Jugendliche (Schüler) bis zum 16. Lebensjahr gelten als getestet, sofern sie die Schule besuchen. Hier ist der Schülerausweis am Eingang vorzulegen. In den Ferien (oder bei Abwesenheit im Unterricht), in denen Schultestungen ausbleiben, sind auch für Schülerinnen und Schüler Testnachweise für den Eintritt verpflichtend.

Nach wie vor gelten die Besuchszeiten täglich zwischen 14 Uhr – 18 Uhr. Es gilt ein Besucher pro Tag pro Patient für eine Stunde. Die Hygieneregelungen und Sicherheitsmaßnahmen sind zu beachten.

Hinweis: Das Evangelische Krankenhaus Mettmann verfügt über keine Teststelle am Krankenhaus. Besucherinnen und Besucher müssen daher vorab eine zertifizierte Bürgerteststelle oder ein Testzentrum aufsuchen.