Mann steht am Empfangsbereich des EVK Mettmann und unterhält sich dort mit der Mitarbeiterin am modernen Empfangstresen. Mann steht am Empfangsbereich des EVK Mettmann und unterhält sich dort mit der Mitarbeiterin am modernen Empfangstresen.

Ihr Feedback ist uns wichtig

Lob & Kritik

IHRE MEINUNG ZÄHLT.

FÜR LOB UND KRITIK SIND WIR IMMER DANKBAR.

Nutzen Sie bitte die Möglichkeit und senden Sie uns eine E-Mail an lobundkritik@evk-mettmann.de und geben Sie uns Ihr Feedback.

Hinweis: Eine Auskunft an Angehörige im Krankenhaus ist nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Patienten möglich, da die ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber nahen Verwandten gilt. Bitte beachten Sie, dass wir Angehörigen nur Auskunft erteilen können, sofern dem Beschwerdemanagement eine schriftliche Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht vorliegt.

Patienten und Gäste der Kurzzeitpflege können bereits vor Ort einen Meinungsbogen ausfüllen. Sie helfen uns damit, unsere Arbeit stetig zu verbessern!

 

Unabhängige Patientenfürsprecherin
Unsere unabhängige Patientenfürsprecherin Christiane Müschenich besucht unsere Patientinnen und Patienten regelmäßig auf den Stationen. Sofern Sie einen Gesprächswunsch haben, informieren Sie bitte das Pflegepersonal auf der Station oder schreiben Sie eine E-Mail an: evk-patientenfuersprecher@web.de

Frau Müschenich wird dann einen Termin mit Ihnen vereinbaren.

Unsere Ansprechpartnerin Frau Lohmann und das Team stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung – telefonisch oder per E-Mail.

Ihr direkter Kontakt zu

Hannah Lohmann

Unternehmenskommunikation & Beschwerdemanagement

Sagen Sie
uns Ihre
Meinung!

„Nähe und Kompetenz“ – das ist die Philosophie des Evangelischen Krankenhauses Mettmann. In unserem Handeln und gemeinsamen Miteinander orientieren wir uns an den Leitlinien der christlichen Kirche. Doch dort, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler oder auch Fehlverhalten.

Damit wir zielgerichtet agieren können, haben wir bereits jetzt Maßnahmen und Meldesysteme etabliert, wie das Meldesystem CIRS oder auch das Risiko- und Beschwerdemanagement. Darüber hinaus sind wir nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – ebenso wie alle andere Krankenhäuser auch – dazu verpflichtet, ein entsprechendes Meldesystem „hintcatcher“ bereitzustellen. Mit dem neuen Hinweisgeberportal „hintcatcher“ folgen wir den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes und setzen damit die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Die Meldeplattform „hintcatcher“ ermöglicht einen Verdacht von nicht regelkonformen Verhalten oder von vermuteten Gesetzesverstößen in anonymisierter Form zu melden.

Wir stellen Hinweisgebenden ab sofort eine niedrigschwellig zu bedienende und anonymisierte Meldeplattform namens „hintcatcher“ zur Verfügung, auf welcher ein Verdacht von nicht regelkonformen Verhalten oder von vermuteten Gesetzesverstößen gemeldet werden kann.

Wir bitten Sie im Falle der Nutzung des Meldesystems:
1. Nur Tatbestände zu melden, über die Sie tatsächliche Kenntnis haben
2. Kenntnisse über Fehlverhalten oder Regel- und Gesetzesverstöße frühzeitig zu melden

Alle eingehenden Meldungen erfolgen anonymisiert und unter Einhaltung der DSGVO.