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Das gilt im EVK Mettmann am 1. März 202328.02.2023

Hannah Lohmann
Referentin Unternehmenskommunikation
Telefon
+49 (2104) 773 - 4901
E-Mail
h.lohmann@evk-mettmann.de

Die Corona-Schutzverordnung wird nicht weiter verlängert und somit treten auch in den Krankenhäusern Lockerung in Kraft.

Ab Mittwoch, dem 1. März 2023 gilt für Besucher:

  • das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer des gesamten Aufenthaltes
  • die Testpflicht entfällt
  • Abstand halten und bei Ein- und Austritt in das / aus dem Krankenhaus die Hände desinfizieren
  • Besuche sind zwischen 10 Uhr - 20 Uhr möglich

 

Hinweis: Für Mitarbeiter und Patienten im Krankenhaus entfällt die Maskenpflicht.