
Hannah Lohmann
Referentin Unternehmenskommunikation
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Die Corona-Schutzverordnung wird nicht weiter verlängert und somit treten auch in den Krankenhäusern Lockerung in Kraft.
Ab Mittwoch, dem 1. März 2023 gilt für Besucher:
- das Tragen einer FFP2-Maske für die Dauer des gesamten Aufenthaltes
- die Testpflicht entfällt
- Abstand halten und bei Ein- und Austritt in das / aus dem Krankenhaus die Hände desinfizieren
- Besuche sind zwischen 10 Uhr - 20 Uhr möglich
Hinweis: Für Mitarbeiter und Patienten im Krankenhaus entfällt die Maskenpflicht.