KOSTEN
 

 

Die pflegebedingten Kosten für die Kurzzeitpflege werden pro Kalenderjahr für 28 Tage bis zu einem Gesamtbetrag von 1.470,00 Euro von den Pflegekassen finanziert. Um den Anspruch geltend machen zu können, muss die Pflegebedürftigkeit jedoch vom medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt werden (Bei Pflegestufe 0 werden die Kosten nicht von den Pflegekassen finanziert).

Die Kurzzeitpflege der Evangelisches Krankenhaus Mettmann GmbH berechnet pro Tag bei


Pflegestufe 0                     

39,23 Euro

Pflegestufe 1

65,39 Euro

Pflegestufe 2

91,55 Euro

Pflegestufe 3

104,62 Euro



Sowie unabhängig von der Pflegestufe einen Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung von 31,02 Euro pro Tag und bei Pflegestufe 0 einen Eigenanteil für die Investitionskosten von 7,26 Euro pro Tag.

(Anmerkung: Diese Sätze gelten ab dem 1. August 2008)